Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca
Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca
Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) liegen zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge (ABV 5300) des AstraZeneca Impfstoffes im LK Zwettl vor: eine Frau (49 J) ist in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine weitere Frau (35 J), die eine Lungenembolie entwickelt hat, ist am Weg der Besserung.
Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internationalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnlicher Fallberichte.
Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Expertinnen und Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft. Quelle: basg...
COVID-19-Impfstoffe: Meldung von Nebenwirkungen bzw. Ausbleiben einer Wirkung
Während für die meisten PatientInnen Impfstoffe sicher und wirksam sind, können sie neben positiven Wirkungen auch potentielle Nebenwirkungen haben, die in Einzelfällen auftreten können. Es ist daher besonders wichtig, dass Nebenwirkungen von Impfstoffen gemeldet und bewertet werden. Dadurch kann auch nach der Zulassung das jeweilige Nutzen-Risikoverhältnis kontinuierlich und umfassend weiter bewertet und somit sichergestellt werden, dass alle verfügbaren Impfstoffe sicher sind.
In Österreich können Nebenwirkungen von PatientInnen sowie deren Angehörigen freiwillig direkt an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldet werden. Ärzte, Apotheker und andere Angehörige von Gesundheitsberufen sind gesetzlich verpflichtet, Nebenwirkungen zu melden.
Als Nebenwirkung gilt jede Reaktion auf den Impfstoff, die schädlich und unbeabsichtigt ist. Bei Impfstoffen ist auch das Ausbleiben einer Wirkung (z. B. kein Impfschutz nach erfolgter Impfung) besonders relevant und sollte in jedem Fall gemeldet werden.
Zur Meldung von Nebenwirkungen nach einer COVID-19-Impfung oder des Ausbleibens einer Schutzwirkung nach erfolgter Impfung nutzen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten: Quelle: basg...